«Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf.»
Mein Team und ich stehen Ihnen als Fachkanzlei für Strafrecht und Verkehrsrecht in jeder Lage zur Seite – klar, pragmatisch und ergebnisorientiert. Wir beraten verständlich, bereiten sorgfältig vor und vertreten Sie mit Nachdruck vor Behörden und Gerichten.
Je nach Situation braucht es Strategie, Ruhe und Tempo zugleich. Genau dort setzen wir an: eine schnelle Ersteinschätzung, eine strukturierte Vorgehensweise und verlässliche Begleitung – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss der Sache.
Tätigkeitsfelder
- Strafverteidigung (insbesondere Verkehr, BtM, Jugend, Kapital-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht)
- Opfervertretung im Rahmen von Nebenklage und Adhäsionsverfahren
Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Die Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht bietet dem Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und besondere praktische Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung.
Der Fachanwaltstitel wird von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO).
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. Dazu gehört die eigenständige Bearbeitung von 60 Strafrechtsfällen sowie die Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen in größeren Verfahren (Schöffengericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder BGH). Darüber hinaus muss ein Fachanwalt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie maßgebliche Hilfswissenschaften (forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin usw.).
- Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht (JGG), Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Verkehrsstrafrecht (z. B. OWiG, StVG, StVO), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z. B. AO, EStG, UStG).
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- bzw. Strafvollzugsrecht.
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines mehrwöchigen Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit Klausuren abschließt, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
- Verkehrszivilrecht, insbesondere Verkehrshaftungs- und Verkehrsvertragsrecht
- Versicherungsrecht, insbesondere Kraftfahrt- und Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht der Fahrerlaubnis
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
- Regulierung von Unfallschäden (außergerichtlich/gerichtlich)
- Streitigkeiten bei Kfz-Kauf oder Reparatur
- Vertretung in Bußgeldverfahren
- Verfahren vor Fahrerlaubnisbehörden / Verwaltungsgerichten (z. B. MPU)
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines mehrwöchigen Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit Klausuren abschließt, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
- Transport- und Speditionsversicherung
- Sachversicherung (Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Bauwesen)
- Private Personenversicherung (Leben, Kranken, Reiserücktritt, Unfall, BU)
- Haftpflichtversicherung (Pflicht-, Privat-, Betriebshaftpflicht, freie Berufe, Umwelt-/Produkthaftpflicht, Bauwesen)
- Rechtsschutzversicherung
- Kreditversicherung
- Beratung zu vorsorgenden Eheverträgen
- Scheidungen
- Kindschaft, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
- Privates & gewerbliches Mietrecht, Mietvertragserstellung & -prüfung
- Kündigung (fristlos/ordentlich), Räumung
- Mietminderung/Mängel, Schadensersatz, Nebenkosten
- Untervermietung, Mieterhöhung, Kaution, Vermieterpfandrecht
- Nachbarstreitigkeiten
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Betriebsstilllegung/-änderung/-übergang
- Kündigungsschutzverfahren
- Weitere Individualarbeitsrechtsthemen (Vergütung, Urlaub, Versetzung etc.)
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gründung/Umwandlung (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern)
- Unternehmensnachfolge
- Compliance- & Krisenberatung
- AGB & Formularverträge (Kauf-/Werk-/Dienstverträge)
- Litigation (Innen- & Außenverhältnis)
- Forderungseinzug