«Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf.»
Ernst Raupach

Rechtsanwalt Präg ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Daneben besitzt er die theoretische Qualifikation eines Fachanwalts für Versicherungsrecht.

Seine Tätigkeitsfelder sind u.a. die folgenden:

Tätigkeitsfelder

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Die Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht bietet dem Rechtsuchenden die Gewähr für eine hohe fachliche Qualifikation und besondere praktische Erfahrungen im Bereich der Strafverteidigung.

Der Fachanwaltstitel wird von der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO).

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. Dazu gehört die eigenständige Bearbeitung von 60 Strafrechtsfällen sowie die Verteidigung an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen in größeren Verfahren (Schöffengericht, Landgericht, Oberlandesgericht oder BGH). Darüber hinaus muss ein Fachanwalt eine mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorweisen können.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ wird nur an Rechtsanwälte verliehen, die besondere Kenntnisse und praktische Erfahrungen in folgenden Bereichen nachgewiesen haben:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften (forensische Psychiatrie, technische Analyse von Verkehrsunfällen, Rechtsmedizin usw.).
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht (JGG), Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG), Verkehrsstrafrecht (z. B. OWiG, StVG, StVO), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (z. B. AO, EStG, UStG).
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungsrecht bzw. Strafvollzugsrecht.

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines mehrwöchigen Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit Klausuren abschließt, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

  • Strafverteidigung (insbesondere Verkehr, BtM, Jugend, Kapital-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht)
  • Opfervertretung im Rahmen von Nebenklage und Adhäsionsverfahren
  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  4. Recht der Fahrerlaubnis,
  5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines mehrwöchigen Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit Klausuren abschließt, die von unabhängigen Gremien korrigiert und bewertet werden.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

  • Regulierung von Unfallschäden (außergerichtlich/gerichtlich)
  • Streitigkeiten bei Kfz-Kauf oder Reparatur
  • Vertretung in Bußgeldverfahren
  • Verfahren vor Fahrerlaubnisbehörden/Verwaltungsgerichten (z. B. MPU)
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
  • Transport- und Speditionsversicherung
  • Sachversicherung (Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Bauwesen)
  • Private Personenversicherung (Leben, Kranken, Reiserücktritt, Unfall, BU)
  • Haftpflichtversicherung (Pflicht-, Privat-, Betriebshaftpflicht, freie Berufe, Umwelt-/Produkthaftpflicht, Bauwesen)
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kreditversicherung
  • Beratung zu vorsorgenden Eheverträgen
  • Scheidungen
  • Kindschaft, Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
  • Privates & gewerbliches Mietrecht, Mietvertragserstellung & -prüfung
  • Kündigung (fristlos/ordentlich), Räumung
  • Mietminderung/Mängel, Schadensersatz, Nebenkosten
  • Untervermietung, Mieterhöhung, Kaution, Vermieterpfandrecht
  • Nachbarstreitigkeiten
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Betriebsstilllegung/-änderung/-übergang
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Weitere Individualarbeitsrechtsthemen (Vergütung, Urlaub, Versetzung etc.)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründung/Umwandlung (in Zusammenarbeit mit Steuerberatern)
  • Unternehmensnachfolge
  • Compliance- & Krisenberatung
  • AGB & Formularverträge (Kauf-/Werk-/Dienstverträge)
  • Litigation (Innen- & Außenverhältnis)
  • Forderungseinzug